
Anschlussfinanzierung – Zinsen sichern, Zukunft planen.
Setzen Sie auf Sicherheit in unsicheren Zeiten. Werden Sie frühzeitig aktiv und planen Sie jetzt die für Sie passende Anschlussfinanzierung.
Was ist eine Anschlussfinanzierung?
Nach dem Ende der Laufzeit eines Immobilienkreditvertrages (oft nach 10 bis 20 Jahren) und dem vollständigen Empfang Ihres Darlehens wird in der Regel eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung und den Sollzinssatz getroffen.
3 Jahre Vorlauf
Bereits drei Jahre vor Ablauf Ihres Darlehens kann eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden.
§489 BGB Kündigungsrecht
Nach 10 Jahren Zinsbindung können Sie mit 6 Monaten Frist kündigen und neu finanzieren.
Planungssicherheit
Bestimmen Sie heute, wie Sie übermorgen Ihre Zinsen, Laufzeiten und Gebühren gestalten.
Bereits 3 Jahre vor Ablauf Ihres Darlehens kann eine Anschlussfinanzierung vereinbart werden.
Optionen für Ihre Anschlussfinanzierung
Entscheiden Sie rechtzeitig, wie Sie die noch ausstehenden Verbindlichkeiten refinanzieren.

Neues Darlehen – Umschuldung
Um die Restschulden Ihres Kredits zu tilgen, können Sie ein neues Darlehen aufnehmen und damit umschulden. Mit einem neuen Darlehen sind Sie flexibel, so können Sie z.B. Teilablösungen oder auch Bausparverträge und weitere Vermögenswerte geltend machen.
Da bei einer Umschuldung der Beleihungsauslauf neubewertet wird, kann die Tilgungsrate zurückgesetzt und niedrigere Raten vereinbart werden.
Wenn Sie wissen wollen, wer für Ihre Anschlussfinanzierung die besten Konditionen anbietet, müssen Sie Angebote vergleichen. Wir übernehmen das für Sie mit Angeboten von über 400 Banken im Vergleichsportfolio.

Forward-Darlehen
Drei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung können Sie mit einem Forward-Darlehen frühzeitig Zins und Laufzeit für Ihre spätere Anschlussfinanzierung definieren.
Zum Ausübungszeitpunkt erhalten Sie dann den Kreditbetrag, der mit dem fest vereinbarten Forward-Zins verzinst wird, unabhängig davon, wie sich der Marktzins entwickelt.

Verlängerung – Prolongation
Mit einer Prolongation verlängert sich einfach Ihr Finanzierungsvertrag mit dem aktuellen Kreditgeber.
Dabei werden Zinsen und Zinsbindung jedoch von der Bank bestimmt und der Tilgungssatz nicht angepasst.
Ihr Recht auf Umschuldung
Immobilienbesitzer, die ihre Finanzierung länger als 10 Jahre festgeschrieben haben, können nach §489 BGB ihren Kredit mit einer einseitigen Frist von 6 Monaten kündigen und einen neuen Kreditvertrag abschließen.
Frühzeitig aktiv werden
Sie haben früher mehr Möglichkeiten und ausreichend Zeit, die Ablösung Ihres Darlehens vorteilhaft vorzubereiten. Wir beraten Sie gerne dabei.
Bereit für eine starke Partnerschaft?
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Kooperationsmöglichkeiten besprechen. Wir beraten Sie persönlich und entwickeln ein maßgeschneidertes Partnermodell.