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Jede. Menge. Sparen.

vermietete Wohnimmobilien werden in Deutschland in der Regel mit 2,0% über 50 Jahre, ältere Objekte mit Baujahr vor 1925 mit 2,5% über 40 Jahre abgeschrieben. Aufgrund diverser Gerichtsurteile können Sie unter Umständen die Höhe der jährlichen Abschreibungen durch Vorlage eines Restwertgutachtens verändern und somit Ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Ausgehend von Baujahr, Modernisierungsstand und Datum des Erwerbs kann die Abschreibung neu möglicherweise zwischen 3,0% und 9,0% liegen.

Rechtsgrundlage

Die Rechtslage zur verkürzten Restnutzungsdauer ist von mehreren Gerichten eindeutig beurteilt worden.

Bundesfinanzhof München 12.2021 : die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien sind von den Finanzämtern anzuerkennen.

Finanzgericht Münster 01.2022: Nachweis der Restnutzungsdauer nicht mehr durch ein kostenintensives Bausubstanzgutachten notwendig. Es reicht die Vorlage eines vereinfachtes Restwertgutachten.

6. Senat Finanzgericht Köln 03.2022: Schließt sich dem Urteil des Bundesfinanzhof an, der als oberstes Gericht für Steuersachen eine erhöhte Abschreibungsmöglichkeit bei verkürzter Restnutzungsdauer bestätigt hat.

Finanzgericht Köln 06.2022 : ein modellhaftes Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer von vermieteten Immobilien kann als Grundlage des steuerlichen Abschreibungssatzes gelten.

Gutachten

Gutachten Restnutzungsdauer beauftragen

Im ersten Schritt wird ein Gutachten über die tatsächliche Restnutzungsdauer angefertigt. Das Gutachten ermittelt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie.

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Ermitteln der neuen steuerlichen Abschreibungssätze auf der Basis der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer.

Sie erhalten von uns eine Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen zur Weitergabe an Ihren Steuerberater. Dazu zählen das Gutachten, die bestätigenden Gerichtsurteile sowie ein erklärendes Anschreiben.

Vorteil genießen

Sie erhalten von Ihrem Finanzamt einen Bescheid über die neu festgelegte Abschreibung. Durch die Erhöhung des Abschreibungssatzes reduziert sich Ihre Steuerlast p.a. erheblich und verbessert Ihre Liquidität z.B. bei einer vermieteten ETW im Wert von 300.000 Euro um jährlich 3.780 Euro, hochgerechnet auf 10 Jahre um 37.800 Euro.

*vermietete ETW mit einem Gebäudeanteil 300.000 Euro, Restnutzungsdauer 17 Jahre, neue Abschreibung 5,0%, Spitzensteuersatz 42%      

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Steuern sparen

Durch eine höhere jährliche Abschreibung der Immobilie können Sie Steuern sparen.

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Rechtlich anerkannt

Die Rechtslage wurde von mehreren Gerichten einheitlich bestätigt. Die Gutachten werden vom Finanzamt akzeptiert.

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Gutachten online beantragen

Einfach online beantragen über unseren Fragebogen. Keine Besichtigung der Immobilie notwendig

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Steuerberater kontaktieren

Sie erhalten von uns im Anschluss eine Mappe mit allen Unterlagen für den Steuerberater. Den Dialog mit dem Finanzamt übernimmt Ihr Steuerberater

So geht's

Vervollständigen Sie gerne zeitnah unseren Fragebogen, den Sie im nachstehenden Dokumentendownload finden. Dort finden Sie auch nähere Informationen zur Beauftragung und anfallenden Kosten. Bitte beachten Sie, wir gehen derzeit davon aus, dass die aufgezeigten Möglichkeiten nur noch in diesem Jahr sicher bestehen werden, da bereits Gesetzentwürfe zur Modifizierung ab 1.1.2023 vorliegen.

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Dokumentendownload

Bitte füllen Sie folgende Dokumente aus. 

Eigentumswohnung

Mehrfamilienhaus

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